Für Unternehmen, die im B2C-Bereich (Leistungen an private Abnehmer) Telekommunikationsdienstleistungen Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen innerhalb der EU erbringen, gelten seit 1. Januar 2015 neue Regelungen zur Ortsbestimmung und zum Veranlagungsverfahren dieser Leistungen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Umsatzsteuer dort erhoben: wo sich der private Abnehmer befindet und nicht mehr an dem Ort, […]