Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Zusammenhang mit dem Internet- / Onlinehandel

Die Finanzminister der Länder haben am 25. Mai 2018 auf ihrer Jahrestagung im niedersächsischen Goslar einen neuen Gesetzesentwurf zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs beim Internet-/Onlinehandel beschlossen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Betreiber von elektronischen Marktplätzen künftig haften, wenn die Händler auf ihren Plattformen keine Umsatzsteuer abführen. Ziel der Initiative ist es, dass sich auch ausländische Onlinehändler in Deutschland steuerlich registrieren und ordnungsgemäß ihre Umsatzsteuer zahlen. Die Haftung der Betreiber greift, wenn bei ihnen Waren von Händlern verkauft werden, die ihnen keine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung beim zuständigen Finanzamt vorlegen.Des Weiteren haften die Betreiber auch, wenn sie nicht registrierte oder steuerunehrliche Händler weiter auf der elektronischen Handelsplattform gewähren lassen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertete die Gesetzesinitiative positiv. „Immer mehr Händler, aber auch Hersteller sind von den ungleichen Bedingungen im Wettbewerb mit Anbietern aus Nicht-EU-Ländern betroffen“, sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. Schätzungsweise seien nur ein Viertel dieser Anbieter beim zuständigen Finanzamt registriert.

Nach groben Schätzungen gehen Deutschland durch Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel jährlich Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich verloren. Bereits zum 1. Januar 2019 solle das neue Gesetz in Kraft treten, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD). Die nationale Gesetzgebung soll eine Lücke bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden EU-Regelung im Jahr 2021 schließen.Diese ab 1. Januar 2021 geltende und auf einer Änderung der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie von Dezember 2017 beruhende Vorschrift sieht vor, dass bei Warenlieferungen innerhalb der EU von Unternehmen aus Staaten außerhalb der EU an Verbraucher künftig grundsätzlich der Betreiber der Onlineplattform die Umsatzsteuer zu zahlen hat und nicht mehr der jeweilige Anbieter.

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