Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 22. Januar 2015 die Nichtbeanstandungsregelung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen, Selen und Cermet (gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG) verlängert. Nunmehr ist es bei Lieferungen von Edelmetallen (mit Ausnahme von Goldlieferungen, die bereits vor dem 1. Oktober 2014 unter […]