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Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bei der Lieferung von Edelmetallen

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 22. Januar 2015 die Nichtbeanstandungsregelung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen, Selen und Cermet (gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG) verlängert. Nunmehr ist es bei Lieferungen von Edelmetallen (mit Ausnahme von Goldlieferungen, die bereits vor dem 1. Oktober 2014 unter […]

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